Wer eine Chinesin nach Deutschland holen möchte, der hat gute Chancen. Das ganze ist an sich relativ einfach, jedoch benötigt es etliche Dokumentre und Rennereien. Wer gut vorbereitet ist, der wird jedoch keine Probleme haben. In diesem Ratgeber listen wir alles wichtige auf, was du beachten musst wenn du eine Chinesin nach Deutschland holen möchtest, ganz egal ob für Urlaub, oder als Nachzug.
Chinesin nach Deutschland holen
Möchtest du deine chinesische Freundin nach Deutschland holen? Hierfür musst du wissen wie vorgehen. Auch hilft es, wenn man sich bereits vorab etwas informiert. Das erspart Zeit bei der Beschaffung der Dokumente. Wir fassen in diesem Ratgeber das wichtigste zusammen und zeigen dir was alles benötigt wird, wenn du eine Chinesin nach Deutschland holen möchtest.
Chinesin für einen besuch nach Deutschland holen
Wenn ein chinesischer Staatsbürger einen Kurzaufenthalt in Deutschland plant, dann ist das ganze relativ einfach. Hier gibt es im Normalfall keine bis sehr wenig Probleme. Es wird ein Visum benötigt, doch dieses zu bekommen ist nicht sonderlich schwer. Etwas anders sieht es beim Nachzug aus, zu den wir später noch kommen. Als erstes befassen wir uns aber mit dem Besuchervisum für Chinesen in Deutschland.
Schengen Visum für Chinesen
Wenn ein chinesischer Staatsbürger einen Aufenthalt in Deutschland bzw in einem der EU Länder plant, so benötigt er das sogenannte Schengen Visum. Mittels diesem kann ein Aufenthalt bis zu 90 Tagen in Deutschland, sowie in der EU genehmigt werden.
Das Visum kann maximal 3 Monate vor der Reise nach Deutschland beantragt werden. Die deutsche Auslandsvertretung in China ist für den Visumsantrag zuständig, wenn Deutschland das Hauptreiseziel ist und sich der Wohnsitz des Antragstellers in China befindet.
Für eine erfolgreiche Antragstellung muss der Antrag zum Termin vollständig und bei der zuständigen Auslandsvertretung eingereicht werden. Das Antragsformular mit Passfotos, dem Reisepass, geeignete Unterlagen und die Gebühr muss daher mitgebracht werden. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Die Unterlagen für ein Schengenvisum für Chinesen sind erforderlich, um die maßgeblichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Schengen-Visums zu prüfen. Für den Visumantrag benötigt man folgende Unterlagen:
- Reisepass (Original + 1 Kopie der Identitätsseite)
Eigenhändig unterschriebener Reisepass (noch mind. 3 Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer hinaus gültig, mind. 2 freie Seiten, keine Beschädigungen)
- Antragsformular (Original)
Vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular (insgesamt 3 Unterschriften: bei Feld Nr. 37 + bei den nachfolgenden Zusatzerklärungen; Unterschriften müssen identisch mit der Unterschrift im Reisepass sein). Bitte füllen Sie das Antragsformular elektronisch unter folgendem Link aus https://videx.diplo.de
- 2 Passbilder
Zwei aktuelle (nicht älter als 6 Monate), biometrische Passbilder mit weißem Hintergrund (siehe https://china.diplo.de/cn-de/service/visa-einreise/faq-schengenvisa/1349382, Frage 21)
- Gebühren
60,- € Visumgebühr (jew. zu zahlen in RMB); bei Antragstellung im Visa-Antragsannahmezentrum VFS.GLOBAL: zusätzliche Servicegebühr von 15,- €
- Reisekrankenversicherung (Original)
Nachweis einer Reisekrankenversicherung für den gesamten Schengen-Raum und für die beantragte Aufenthaltsdauer. Die Deckungssumme für Arztkosten, Krankenhausbehandlung und Kosten für Repatriierung im Krankheits- oder Todesfall muss mindestens 30.000 € betragen und klar aus dem Versicherungsschein hervorgehen. Für mehr Informationen: https://china.diplo.de/cn-de/service/visa-einreise/faq-schengenvisa/1349382 (Frage 19)
- Hukou (Kopie)
Für chinesische Staatsangehörige: Kopie aller bedruckten Hukouseiten (ohne Übersetzung); Für ausländische Staatsangehörige in China: Kopie der aktuellen chinesischen Aufenthaltserlaubnis
- Kontoauszüge des Antragstellers (Original)
Zum Nachweis des Lebensunterhalts in China sowie der Finanzierung der Reise- und Aufenthaltskosten.
Auszüge des Gehaltskontos und anderer laufenden Konten (keine Kreditkartenabrechnungen) des Antragstellers der letzten drei Monate, ausgestellt und abgestempelt von der Bank, aus denen erkennbar sein müssen:
- Regelmäßige Einkünfte zur Bestreitung des Lebensunterhalts in China
- Ausreichende Geldmittel (Saldo) zur Finanzierung der Reise- und Aufenthaltskosten entsprechend der beabsichtigten Reisedauer
Chinesin als Nachzug nach Deutschland holen
Wer mit einer Chinesin verheiratet ist, der kann mittels dem Ehegattennachzug Visum nach Deutschland einreisen und bekommt die Aufenthaltsgenehmigung. In unserem Beitrag Chinesin heiraten Ratgeber haben wir bereits ausführlicher über das Thema mit der Ehe berichtet. Ist das alles bereits erfolgt, bleibt nur noch die Antragstellung des Visum. Hierfür ein Auszug der China Diplo mit den benötigten Dokumenten.
Die Unterlagen sind, sofern nicht anders angegeben, im Original mit 2 Kopien einzureichen, sodass zwei Sätze identischer Antragsunterlagen vorliegen. Erforderliche Unterlagen für das Visum zum Nachzug für Chinesen sind:
- eigenhändig unterschriebener Reisepass mit 2 Kopien der Lichtbildseite. Der Pass sollte mindestens 3 Monate länger gültig sein als die Gültigkeitsdauer des Visums.
- zwei in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare
- 3 aktuelle identische biometrische Passbilder mit weißem Hintergrund
- bei nicht-chinesischen Antragstellern: Aufenthaltserlaubnis für China
- Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz in Deutschland, Gültigkeitsbeginn: ab Einreise für mindestens 90 Tage; bei Nachzug zu einem Deutschen oder einem EU-Freizügigkeitsberechtigten entfällt der Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
- deutsche Heiratsurkunde oder chinesisches Heiratsbuch mit Legalisation sowie deutscher Übersetzung oder sonstige ausländische Heiratsurkunde mit Legalisation (ggf. Apostille) sowie deutscher Übersetzung
- 2 Kopien des Reisepasses und (bei Ausländern) des Aufenthaltstitels des Ehepartners (alle Passseiten, die Einträge enthalten, müssen kopiert sein)
- Meldebescheinigung des Ehepartners in Deutschland (bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate). Ist noch kein Wohnsitz in Deutschland vorhanden: Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder Ähnliches mit Angabe der zukünftigen Wohnadresse
- Nachweis über Deutschkenntnisse (siehe gesondertes Informationsblatt der Vertretungen)
Konntest du eine Chinesin nach Deutschland holen? Welche Erfahrungen hast du gemacht? Hinterlasse uns doch einfach einen Kommentar wie es dir ergangen ist und wie das ganze abgelaufen ist.